Impressum

Assedo Finanzberatung GmbH
Blomkamp 90 c
22549 Hamburg
Tel.: 040-63913922
Fax: 040-63913923
Mobil: 0170-2084051
E-Mail: service@assedo24.de

Geschäftsführung: Hans-Jürgen Stepbach
Handelsregister: AG Hamburg, HRB 145201

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Hans-Jürgen Stepbach (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Freie – und Hansestadt Hamburg

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-E78Y-Q574J-33 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-131-M3VD-55 (für § 34i GewO)

Information zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr.

Streitbeilegungsverfahren im Bereich Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO:

Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Die Assedo Finanzberatung GmbH (BaFin Nr. 80177274) ist als vertraglich gebundener Vermittler (Tied Agent) im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich im Auftrag und unter der Haftung (Haftungsdach) der Innovative Investment Solutions GmbH (Inno-Invest.de), Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Deutschland, als Anlagevermittler und Anlageberater tätig. Die Inno-Invest ist ein unabhängiges Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Zuständige Berufskammer

Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen

– § 34c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– § 34i Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt:

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales:

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung:

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Offenlegungsverordnung (Art. 3 TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben und/oder entsprechende Datenbanken zur Verfügung stellen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung (Art. 4 Abs. 5 TVO)

Bei der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird. Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Produktanbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird.
Die bei der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen können trotz des geschilderten Vorgehens nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Bildnachweise

  1. Startseite oben: Schiff am Hafen, Autor: wal_172619 über Pixabay (https://pixabay.com/de/photos/schiff-sonnenaufgang-meer-maritim-7394364/)